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Das neue CO2 Steuersystem

Autogas günstiger & -20% CO2

Stichtag 01.Juli 2009: Für alle ab diesem Datum erstmals zuge-lassenen Pkw wird zur Steuerberechnung neben dem Motor-Hubraum erstmalig der CO2-Wert (Kohlendioxid) herangezogen. Das Berechnungsverfahren sieht wie folgt aus – und zwar bei Pkw mit
• Ottomotoren:
„Sockelbetrag“ von 2,00 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum
• Dieselmotoren:
„Sockelbetrag“ von 9,50 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum

Hinzu kommt der CO2-abhängige Steuerbetrag:
• 2,00 Euro je Gramm CO2 pro Kilometer– allerdings erst oberhalb einem steuerfreien Grenzwert von 120 g/km (Diesel –wie auch Ottomotoren)
• Dieser Grenzwert wird in den Folgejahren sukzessive verschärft, ab Erstzulassung 1. Januar 2012 auf 110 g/km; ab 1. Januar 2014 auf 95 g/ km.
Für Diesel-Pkw ohne Partikelfilter ist zusätzlich bis 31. März 2011, wie im „alten“ Steuersystem auch, ein Malus von 1,20 € je 100 cm³ Hubraum. fällig.
Steuerbefreiung: Diesel-Pkw nach Euro 6, die im Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 31. Dezember 2013 erstmals zuge­lassen werden,
erhalten eine Steuerbefreiung in Höhe von 150 Euro.

Beispielrechnung:

Modell BMW 320i BMW 320i Autogas
Motor Benziner Benziner/Autogas.
Hubraum ccm 1995 1995
CO2 gramm/km 146 117
Komponente Hubraum 40 € 40 €
Komponente CO2 52 € 0 €
fällige Kfz-Steuer 92 € 40 €
Ersparnis/Jahr   52 €

Für Autogasfahrer bedeutet das, dass sie entweder weniger Steuer bezahlen oder aber bei gleicher Steuer mit mehr Leistung fahren können.

 

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